Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (edL)

Gesetzliche Vorgaben

Die ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (edL) wurde mit der NMS Gesetzgebung verpflichtend. Sie ist im Laufe des Schuljahres zu erstellen und dem Zeugnis beizulegen (SchUG § 22 Abs. 1a). Auf zeitgerechte gezielte Nachfrage ist diese im jeweiligen Entwicklungsstand auch der Schulnachricht beizulegen.

Die edL ist eine zusätzliche Information für Schülerinnen, Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und weiterführende Schulen. Selbst- und Fremdeinschätzungen sind die Grundlage für die edL, die vor allem „stärkenorientiert“ formuliert ist und die Schülerinnen zur Selbstreflexion anregen soll.

Darüber hinaus wird im Schulorganisationsgesetz festgelegt, dass die edL bei Klassenkonferenzen u.a. zur Entscheidungsfindung und -begründung bei Fragen des Übertritts in weiterführende Schulen herangezogen werden soll.

Durchführung in Wien

Als Grundlage der edL dient der Europäische Referenzrahmen für Bildung (2006) mit den fünf überfachlichen Schlüsselkompetenzen.

Mindestens eine der überfachlichen Schlüsselkompetenzen soll vom Jahrgangsteam als Schwerpunkt jedes Schuljahres gewählt und bearbeitet werden, z.B. in der 5. Schulstufe „Lernkompetenz“ oder „Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz“. Dazu wurden Kompetenzfragebögen entwickelt, die in der roten Box an der rechten Seite abrufbar sind.

Vorgaben und Vorgehensweise:

  • Sämtliche überfachliche Schlüsselkompetenzen sind bis zur 8. Schulstufe zu bearbeiten.
  • Jede edL ist stets altersgemäß zu interpretieren.
  • Die edL spiegelt den jeweiligen Ist-Stand des Kindes wider.
  • Die Kompetenzfragebögen der 5. bis 7. Schulstufe dürfen nicht abgeändert werden. Einzelne Deskriptoren, die nicht im Unterricht behandelt wurden, können jedoch von der Lehrperson deaktiviert werden (siehe Anleitung). In diesem Dokument wird die Selbsteinschätzung des Kindes der Fremdeinschätzung durch die Lehrperson(en) gegenüber gestellt. Dieses Dokument ist von der Lehrperson zu unterschreiben, abzustempeln und dem Jahreszeugnis beizulegen.
  • Die fünf überfachlichen Kompetenzfragebögen für die 8. Schulstufe sind zur Gänze zu bearbeiten. Der daraus resultierende Kompetenznachweis, der lediglich die Selbsteinschätzung des Kindes abbildet, wird von der Lehrperson unterschrieben, abgestempelt und der Schulnachricht beigelegt (weiterführender Bildungsweg). Dieser Kompetenznachweis kann auch Teil des Europasses sein.

Videoanleitung zum Öffnen von pdf Dateien in der Schule:

(Datei mit rechter Maustaste anklicken)

 

Vertiefende Informationen:

Elternmusterbrief zur edL
Mitteilung zur edL

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