Kind-Eltern-Lehrer-Gespräch (KEL-Gespräch)

Der Anspruch der Neuen Mittelschule, allen Schülerinnen individuell gerecht zu werden, ist nur dann zu erfüllen, wenn alle am Lernumfeld Beteiligten über Stärken und Entwicklungspotenziale Bescheid wissen. Die gute Zusammenarbeit zwischen den Schulpartnerinnen, stellt dabei eine grundlegende Voraussetzung für den Bildungserfolg dar und macht einen regelmäßigen Dialog erforderlich. Dabei können auch mögliche Problemfelder angesprochen werden.

Das KEL-Gespräch soll ein Dialog auf Augenhöhe und eine Standortbestimmung über die aktuelle Lernsituation des Kindes sein. Diese konstruktiv geführten Gespräche sind regelmäßig mit den Schülerinnen sowie deren Erziehungsberechtigten in einer entspannten Atmosphäre durchzuführen. Der gleiche Informationsstand aller am Gespräch Beteiligten sowie die gegenseitige Akzeptanz und Wertschätzung sind dabei unverzichtbar. Die Schülerinnen sollen dazu befähigt werden, ihre persönlichen Stärken und Talente - aber auch Schwächen - richtig einschätzen und darstellen zu können.

Beim Austausch persönlicher Einschätzungen und Sichtweisen wird miteinander wertschätzend über Lernfortschritte und Unterrichtsverhalten gesprochen sowie darüber, wo konkrete Förderung und Unterstützung ansetzen können. Dafür hilfreich sind eine im Unterricht vorbereitete Portfoliomappe, die Standardüberprüfungen oder weitere Leistungsrückmeldungen. Diese Selbstpräsentation des Kindes beinhaltet einerseits eine Reflexion der Lernergebnisse, einen Rückblick auf das fachlich und persönlich Dazugelernte sowie das besonders gut Gelungene und Verstandene. Andererseits beinhaltet diese Selbstpräsentation aber auch einen Blick in die Zukunft, bei dem das Kind besondere Vorhaben oder Ziele für die nächste Zukunft formuliert.

Am Ende des Gespräches sollen die Beteiligten gemeinsam eine Vereinbarung hinsichtlich künftiger Vorhaben und Ziele treffen bzw. die nächsten Schritte gemeinsam beschlossen werden.

Erziehungsberechtigte sollen bereits im Vorhinein über die genauen Intentionen und die Vorgehensweise eines KEL-Gesprächs hinreichend informiert werden.

Positive Erfahrungen mit KEL-Gesprächen

  • Das Kind wird ganzheitlich wahrgenommen.
  • Erfolgserlebnis durch Fokus auf Gekonntes und Verstandenes
  • Motivationssteigerung und erhöhtes Selbstvertrauen
  • besseres Verständnis innerfamiliärer Dynamiken seitens der Lehrerinnen
  • Vertrauensaufbau und Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses
  • Austausch persönlicher Einschätzungen und Sichtweisen
  • Möglichkeit individueller Förderung durch konstruktives Herausarbeiten der Stärken und Schwächen des Kindes
  • Formulierung konkreter Fördermaßnahmen und Unterstützungsangebote in einer Zielvereinbarung
  • Steigerung der Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen bei der Umsetzung der vereinbarten (Förder-)Maßnahmen
  • Reflexionsmöglichkeit und Feedback für alle Beteiligten

Laut § 19 Absatz 1a SchUG sind an der Neuen Mittelschule in regelmäßigen Gesprächen zwischen Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten und Kind besonders die Leistungsstärken und der Leistungsstand der Schülerin gemeinsam zu erörtern, auf der 7. und 8. Schulstufe insbesondere auch in Hinblick auf das Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung.

Zwei Elternsprechtage sowie die Informationspflicht der Lehrperson sind im Gesetz verankert (§ 19 Abs. 1 SchUG). In Wien besteht die Möglichkeit, anstelle eines Elternsprechtages KEL-Gespräche durchzuführen. 

Ablauf eines KEL-Gesprächs

  • Nicht die Noten, sondern die Stärken des Kindes und das Kind selbst stehen im Vordergrund des KEL-Gesprächs.
  • Das Kind präsentiert ein frei gewähltes, mit den Lehrerinnen akkordiertes und im Unterricht vorbereitetes Thema.
  • Für KEL-Gespräche können auch Leistungsportfolios, die Standardüberprüfungen oder sonstige Leistungsrückmeldungen herangezogen werden. Hilfreich könnten weiters die edL (ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung), eine im Unterricht vorbereitete Portfoliomappe sowie Präsentationen sonstiger im Unterricht entstandener Arbeiten des Kindes, durchaus auch aus dem kreativen oder sportlichen Bereich, sein.
  • Die Selbstpräsentation beinhaltet eine Reflexion der Lernergebnisse, einen Rückblick auf das, was das Kind fachlich und persönlich dazugelernt hat, sowie einen Ausblick, bei dem das Kind ein besonderes Vorhaben oder Ziel formuliert.
  • Am Ende des KEL-Gesprächs treffen alle Beteiligten eine Vereinbarung hinsichtlich künftiger Vorhaben und Ziele.
  • Um einen reibungslosen und erfolgreichen Ablauf garantieren zu können, müssen Intention und Vorgehensweise des KEL-Gesprächs den Erziehungsberechtigten bereits im Vorfeld kommuniziert werden.
  • Laut § 61 Abs. 1 SchUG haben die Erziehungsberechtigten das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft beizutragen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es darf kein Unterricht für Lehrerinnen entfallen.
  • Co-Teaching darf nicht aufgelöst werden.
  • KEL-Gespräche können nicht an Vormittagen stattfinden, Unterricht darf auch nachmittags nicht entfallen. Realistischer Weise können KEL-Gespräche nicht an lediglich einem Nachmittag stattfinden. Die Organisation obliegt der Schulleitung.
  • Es ist nicht Aufgabe der klassenführenden Lehrperson, sämtliche KEL-Gespräche zu führen. Als sinnvoll haben sich zwei bis drei Lehrerkolleginnen pro Schülerin erwiesen.
  • Die Dauer eines KEL-Gesprächs sollte maximal zwischen 15 und 20 Minuten betragen.
  • Die Teilnahme am KEL-Gespräch ist für Schülerinnen verpflichtend.
  • Die Stärken des Kindes und nicht die Noten stehen im Vordergrund des KEL-Gesprächs.
  • Ein KEL-Gespräch ersetzt in keinem Fall ein Frühwarngespräch.

Vertiefende Informationen

Newsletter-NMS_KEL-Gespräche
KEL-Gespräche-Leistungsbeurteilung -Orientierungshilfe
  Elternmusterbrief zur edL

 

 



 

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